- Karl I., der Große
- Karl I., der GroßeKarl wurde als Sohn des fränkischen Hausmeiers und späteren Königs Pippin des Jüngeren (siehe auch Karolinger) im Jahre 747 geboren. Nach dem Tode seines Vaters (768) teilte er die Herrschaft mit seinem jüngeren Bruder Karlmann. Karl isolierte seinen Bruder politisch durch ein Bündnis mit dem Langobardenkönig Desiderius und stellte, als Karlmann 771 starb, die Reichseinheit wieder her. Erst als Desiderius Papst Hadrian I. zwingen wollte, die mit ihrer Mutter an den langobardischen Hof geflohenen Söhne Karlmanns zu fränkischen Königen zu salben, unternahm Karl auf Ersuchen des Papstes eine Heerfahrt nach Italien, besiegte 774 Desiderius und setzte sich selbst die Königskrone der Langobarden auf. Seitdem nannte er sich »rex Francorum et Langobardorum«. 778 gliederte er auch das bis dahin weitgehend selbstständige Bayern in sein Reich ein und verbannte den Stammesherzog Tassilo III. 788 in ein Kloster. Die Sachsen hingegen konnten erst in einem über dreißig Jahre dauernden Krieg unterworfen werden (siehe auch Sachsenkriege). Auch in andere Richtungen sicherte und erweiterte Karl sein Reich.Anlässlich eines Aufenthaltes in Rom wurde er am Weihnachtstage 800 von Papst Leo III. zum Kaiser der Römer gekrönt (siehe auch Karl I., der Große: Kaiserkrönung). Dieser Schritt bedeutete eine Herausforderung für das byzantinische Kaisertum, dem gegenüber Karl von Anfang an die Gleichberechtigung beanspruchte.Im Innern seines riesigen Reiches bemühte sich Karl um die Vereinheitlichung der Reichsverwaltung, die nach der Abschaffung der Stammesherzogtümer weitgehend einem Dienstadel, den Grafen, übertragen wurde. Unter diesen haben die mit Sonderrechten als militärische Befehlshaber und Gerichtsherren ausgestatteten Markgrafen besondere Bedeutung erlangt, die in den neueingerichteten, gefährdeten Grenzmarken eingesetzt wurden. Die rechtliche Eigenständigkeit der Stämme blieb jedoch erhalten; Karl ordnete die Aufzeichnung der Stammesrechte an. Er schuf aber mit seinen Kapitularien auch eine einheitliche Reichsgesetzgebung (siehe auch Fränkisches Reich).Die führenden Adelsfamilien gewann er durch die Übertragung von Ämtern und Lehen (siehe auch Lehnswesen), sodass man schon in dieser Zeit von einer Reichsaristokratie sprechen kann. Eine auf lange Sicht zuverlässigere Verfechterin des Reichsgedankens aber wurde die Reichskirche, die Karl durch den Ausbau der Bistumsorganisation, durch Schenkungen, Festigung des Zehntgebots und durch seine Sorge für innere Reformen des kirchlichen und klösterlichen Lebens förderte, aber auch stärker in den Dienst des Reiches stellte.An seinem Hof versammelte Karl die bedeutendsten Gelehrten der Zeit. Die von diesem Kreis ausgehenden geistigen Impulse führten zu einem Aufschwung von Bildung, Wissenschaft und Kunstpflege; wegen der Rückgriffe auf antike und spätantik-christliche Traditionen wurde hierfür der Begriff »karolingische Renaissance« geprägt.Karl führte auf vielen Gebieten ältere Ansätze fort. Schon seine Zeitgenossen verliehen ihm zu Recht den ehrenden Beinamen »der Große«. Seine Nachfolge regelte er 806 altem fränkischem Brauch gemäß im Sinne einer Herrschaftsteilung. Da die beiden älteren Söhne jedoch vorzeitig starben, erhob er 813 in Aachen seinen einzigen legitimen Erben Ludwig (den Frommen) zum Mitkaiser. Am 28. Januar 814 starb Karl der Große in seiner Lieblingspfalz Aachen.
Universal-Lexikon. 2012.